allgemeine vertrags- und reisebedingungen
1. anmeldung
Da die Platzzahl in unseren Partnerschulen beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden. Zudem benötigen Sie je nach Destinationsland ein Visum, für dessen Beantragung und Ausstellung mit bis zu 3 Monaten zu rechnen ist. Für Anmeldungen, die später als 21 Tage vor Kursbeginn bei uns eintreffen, müssen wir einen Express-Zuschlag im Gegenwert von CHF 50.- verrechnen.
2. vertragsschluss
So kommt der Vertrag zustande:
- Ihre schriftliche oder mündliche Anmeldung ist für Sie verbindlich.
- Durch unsere schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
- Ausnahmsweise, wenn es nicht anders möglich ist, kommt der Vertrag schon durch unsere telefonische bzw. mündliche Bestätigung zustande.
3. besondere zuschläge sprachkurs
- Hotel-/Appartementvermittlung im Gegenwert von CHF 40.-
- Nachträgliche Änderung von Unterkunft, Kursart oder Kursdaten, je nach Aufwand im Gegenwert von mind. CHF 100.- bis max. CHF 200.-
4. bezahlung
Die Rechnung für den Sprachaufenthalt erhalten Sie mit der Kursbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldungseingang. Die Anzahlung im Gegenwert von CHF 400.- ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt, die Restzahung spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn zu leisten. Ohne ausdrücklichen Wunsch rechnen wir die Landeswährung zum aktuellen Kurs (Notenverkauf/Datum Rechnungsstellung) um. Der Kurs wird auf der Rechnung ausgewiesen, nachträglich können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Kreditkarten und Reisechecks werden nicht akzeptiert. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, können wir die Buchungen unter Verrechnung der vollen Annullationskosten gemäss Punkt 6 annullieren.
5. leistungen von sprachen.ch
Die Leistungen von sprachen.ch sind in Prospekt und Bestätigung umschrieben. Sie entsprechen dem Stand der Drucklegung. Leistungsänderungen der Partnerschulen bleiben ausdrücklich vorbehalten und schliessen spätere Ansprüche gegenüber sprachen.ch aus. Preisänderungen vorbehalten.
6. annullation/sprachkurs/unterkunft
Annullationen müssen Ihrer Buchungsstelle bzw. sprachen.ch eingeschrieben zugestellt werden.
- Annullation bis 30 Tage vor Kursbeginn im Gegenwert von CHF 400.-*
- Annullation 29 - 15 Tage vor Kursbeginn
20 % der Kurs- und Unterkunftskosten* - Annullation 14 - 8 Tage vor Kursbeginn
40 % der Kurs- und Unterkunftskosten* - Annullation 7 - 1 Tag vor Kursbeginn
80 % der Kurs- und Unterkunftskosten* - Annullation am Abreisetag, nach Kursbeginn oder "no show"
100 % der Kurs- und Unterkunftskosten*
* Einschreibegebühren (Kurs und Unterkunft, falls verrechnet) sowie die Dossiergebühr werden in keinem Fall rückerstattet. Kursverkürzungen gelten als Annullationen. Kurs- und Unterkunftskosten im Gegenwert von mind. CHF 400.-.
Appartments/Studios/Hotelzimmer unterliegen den Annullationsbestimmugen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel einiges höher als bei Gastfamilienunterkunft. Die genauen Bedingungen können eingesehen werden.
Annullationen aus medizinischen oder familiären Gründen (Arztzeugnis nötig) können Sie mit unserer Annullationskostenversicherung oder mit einem Schutzbrief decken.
7. beanstandungen
Sollten Sie während der Reise oder des Sprachaufenthaltes mit Leistungen unserer Schulen nicht zufrieden sein, so richten Sie Ihre Beanstandung unverzüglich an den Leistungsträger bzw. die Schulleitung. Falls keine Behebung des Mangels innert kürzester Frist zu Ihrer Zufriedenheit erfolgt, wenden Sie sich unverzüglich telefonisch, per Fax oder E-mail an Ihr Reisebüro bzw. an sprachen.ch. Eingereichte Beanstandungen nach Kursende können nicht mehr akzeptiert werden und schliessen spätere Ansprüche aus.
Können Mängel während des Aufenthaltes nicht behoben werden, so ist dies bis spätestens 30 Tage nach Beendung des Sprachkurses bzw. nach Kursabbruche eingeschrieben bei Ihrem Reisebüro bzw. bei sprachen.ch einzureichen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen/Frist sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Vergessen Sie nicht, sich Ihre Beschwerde und evtl. Zusagen der Schulleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückerstattung erfolgen. Feiertage werden nicht kompensiert oder rückerstattet.
8. haftung
Grundsätzlich haftet sprachen.ch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. sprachen.ch geht keine weitergehende Haftung ein.
8.1. allgemeines
Für Programmänderungen infolge Reiseverspätung oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet sprachen.ch nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Unruhen, Terroranschläge, Krieg, Epidemien, Verspätungen von Dritten, für welche sprachen.ch nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und bitten Sie, sich im Vorfeld eingehend mit Ihrem Reiseziel und der Sicherheit vor Ort auseinanderzusetzen.
Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
8.2. für ansprüche die auf flugarrangements zurückzuführen sind, lehnt sprachen.ch jegliche Haftung ab. Der Reiseteilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass sprachen.ch keine Flugarrangements organisiert, sondern nur als Vermittler auftritt. Diesbezüglich wird auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reisebüropartner verwiesen.
8.3. sachschäden & besondere veranstaltungen
sprachen.ch lehnt jegliche Haftung für Schäden als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von und an Sachen ab. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen, Mietauto usw. am Aufenthaltsort, die nicht über sprachen.ch erfolgen, lehnt sprachen.ch jegliche Haftung ab.
8.4. versicherungen
sprachen.ch haftet im Rahmen der bei der Schweizerischen Mobiliar in Zug abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, für die sprachen.ch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen einzustehen hat.
sprachen.ch empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, einer Reiseversicherung für Rückreisekosten, Beschädigung und/oder Verlust von Reisegepäck, Unfall usw. sowie die Kostengarantie Ihrer Krankenkasse für die Uebernahme bzw. Rückvergütung von Krankheitskosten im Ausland. Nehmen Sie eine Kopie Ihrer Police sowie Adresse der Versicherung, Telefonnummer etc. mit.
8.5. sicherstellung der kundengelder
sprachen.ch ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, der die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge gewährleistet. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.reisegarantie.ch.
8.6. preise
Die Angaben in den auf www.sprachen.ch publizierten Preislisten sind gültig ab dem 1. Januar 2010. Änderungen der Daten, Programme oder Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten.
8.7. ombudsmann
Sollte es wider Erwartung zu einer Auseinandersetzung kommen, können Sie mit Ihrem Anliegen an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Die Adresse lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich.
8.8. einreisebestimmungen
Der Reiseteilnehemer trägt selbst die Verantwortung für die erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der jeweiligen Einreise-, Zoll-, Devisen-, Impfund Versicherungsbestimmungen. Wird die Einreise, aus Gründen die der Reiseteilnehmer zu verantworten hat, verweigert, gilt die Reise als annulliert und die Annullationskosten gemäss den Bedingungen unter Punkt 6.